Die Chinderinsle Barabu steht allen Kindern im Vorschulalter ab 3 Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten offen.
Die Mindestbelegung ist bei zwei Tagen in der Woche definiert.
Der Tarif unterscheidet zwischen Babys und Kleinkindern. Als Babys gelten Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats, in welchem der Babytarif verrechnet wird.
Betreuungstage | Kleinkinder | Babys |
---|---|---|
Tagessatz CHF 132.00 | Tagessatz CHF 154.00 | |
2 Tage | CHF 1’144.00 | CHF 1’334.00 |
3 Tage | CHF 1’716.00 | CHF 2’001.00 |
4 Tage | CHF 2’288.00 | CHF 2’668.00 |
5 Tage | CHF 2’860.00 | CHF 3’335.00 |
Die Monatspauschale wird folgendermassen berechnet:
(52 Wochen : 12 Monate = 4,33…) Tagestarif x 4.33 Tage = Monatstarif
Es wird weder ein Depot noch eine Einschreibegebühr in Rechnung gestellt.
Eingewöhnungstarife
Die Eingewöhnungszeit wird den Eltern mit einer einmaligen Eingewöhnungspauschale von CHF 400.– verrechnet.
Finanzielle Unterstützung
Die Gemeinden Bonstetten, Stallikon und Wettswil a. A. unterstützen die Nutzung von Angeboten zur familienergänzenden Kinderbetreuung wie z.B. Kinderkrippen, Tagesfamilien und Kinderhort-Einrichtungen.
Die Rahmenbedingungen für den Erhalt der Subventionen sind in einem Reglement definiert. Gesuche um Beiträge sind an den Sozialdienst Unteramt zu richten.