Die Chinderinsle Barabu steht allen Kindern im Vorschulalter ab 3 Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten offen.
Die Mindestbelegung ist bei zwei Tagen in der Woche definiert.
Als Babys gelten Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats. Im Monat der Vollendung des 18. Lebensmonat wird der Babytarif verrechnet, sofern der Geburtstag in der zweiten Monatshälfte liegt (ab 16.), andernfalls wird der Monat bereits zum Kleinkindtarif berechnet.
Betreuungstage | Kleinkinder | Babys |
---|---|---|
Tagessatz CHF 125.00 | Tagessatz CHF 140.00 | |
2 Tage | CHF 1’084.00 | CHF 1’214.00 |
3 Tage | CHF 1’626.00 | CHF 1’821.00 |
4 Tage | CHF 2’168.00 | CHF 2’428.00 |
5 Tage | CHF 2’710.00 | CHF 3’035.00 |
Die Monatspauschale wird folgendermassen berechnet:
(52 Wochen : 12 Monate = 4,33…) Tagestarif x 4.33 Tage = Monatstarif
Es wird weder ein Depot noch eine Einschreibegebühr in Rechnung gestellt.
Eingewöhnungstarife
Während der Eingewöhnungszeit werden den Eltern die Anzahl Betreuungsstunde des Kindes zu einem Stundentarif von CHF 15.- (Kleinstkinder)/ CHF 12.- (Kleinkinder) in Rechnung gestellt. Für eine Betreuungszeit, welche mindestens 6.5 Stunden dauert, wird der Pauschalbetrag von CHF 140 bzw. CHF 125.- verrechnet.
Finanzielle Unterstützung
Die Gemeinden Bonstetten, Stallikon und Wettswil a. A. unterstützen die Nutzung von Angeboten zur familienergänzenden Kinderbetreuung wie z.B. Kinderkrippen, Tagesfamilien und Kinderhort-Einrichtungen.
Die Rahmenbedingungen für den Erhalt der Subventionen sind in einem Reglement definiert. Gesuche um Beiträge sind an den Sozialdienst Unteramt zu richten.